Wenn man überlegt, wer gerade Nachhilfe in Sachen Menschenrechte benötigt, dann fällt einem zuerst Russland ein. Die Verfolgung Oppositioneller, die Unterdrückung jeder Kritik, dazu der Krieg. Und doch nimmt man erstaunt zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unverdrossen über Klagen gegen Russland entscheidet; an einem Tag im Dezember fielen 35 Entscheidungen an einem Tag. Denn Russland gehört gar nicht mehr zum Club. Es ist, je nach Lesart, aus dem Europarat ausgetreten oder rausgeworfen worden. Warum also der Eifer? Um ein Kerzlein aufzustellen in dunklen Zeiten?
Tatsächlich sind noch fast 17 000 russische Fälle anhängig, bei mehr als 1800 Urteilen wartet man auf Schadensersatzzahlung in Höhe von gut zwei Millionen Euro. Hinzu kommen zehn Millionen Euro aus einer Staatenklage Georgiens, plus Zinsen. Hoffnung, dass Putin-Russland einlenkt, hat natürlich niemand, wie könnte man, angesichts dieser kriegerischen Brutalität. Aber der Europarat und seine Parade-Institution, der Gerichtshof, verfahren nach den Buchstaben der Menschenrechtskonvention. Aus ihrer Sicht hat sich der Austritt Russlands vom 16. März erst am 16. September vollzogen – die Konvention hat eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Also landet auf dem Richtertisch, was bis dahin passiert ist.
Aber sind solche Geisterprozesse nicht die pure Vergeblichkeit? Noch dazu, da der Gerichtshof notorisch überlastet ist? Angelika Nußberger, einst selbst Richterin in Straßburg, hat für einen OSZE-Menschenrechtsbericht Interviews mit Vertretern russischer Nichtregierungsorganisationen geführt. Ihr Eindruck ist, dass gerade für diese von Russland verfolgten Aktivisten auch symbolische Siege eine Bedeutung haben. Im Juni hatte der Gerichtshof den Klagen von 73 NGOs gegen Russland stattgegeben, es ging um die nach 2012 erlassenen Gesetze gegen “ausländische Agenten”. Klar, das Urteil sei viel zu spät gekommen. Aber die Vertreter der Organisationen hätten es als Bestätigung ihrer Arbeit empfunden.
Und vielleicht bleibt es nicht bei bloßer Symbolik. Auffallend an diesem Urteil war die ungewöhnlich hohe Schadensersatzsumme von mehr als einer Million Euro. Inzwischen wird bereits spekuliert, ob solche ausgeurteilten Summen nicht irgendwann aus eingefrorenem russischen Vermögen bezahlt werden könnten. Der Europarat selbst verfolgt zwar keine entsprechenden Pläne. Ausschließen will er solche Lösungen nach Angaben eines Sprechers aber nicht.
Das gilt natürlich zuvorderst für ukrainische Klagen, die – wegen der Kündigungsfrist – sich auch auf die Phase seit Kriegsbeginn beziehen. Die Ukraine selbst hat wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs denn auch eine Staatenklage gegen Russland erhoben. Hinzu kommen die Klagen betroffener Bürger. Wie man mit den eingefrorenen Vermögen umgeht, ob sie beispielsweise in einen Fonds einfließen, darüber müsse politisch entschieden werden, sagt Nußberger. Dazu könne der Gerichtshof nichts beitragen. Klar ist aber auch: Um ein Urteil vollstrecken zu können, muss man es erst einmal haben. Also arbeitet der Gerichtshof weiter. Irgendwann, so hofft man, werden die Straßburger Dornröschen-Urteile vielleicht doch noch zum Leben erweckt werden.