Wiesbaden (dpa) – Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) macht sich für einen Erhalt der Schuldenbremse stark. “Aus hessischer Sicht ist die Schuldenbremse keine Folklore, sondern ein Ausdruck der Generationengerechtigkeit”, sagte Rhein der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Die Vorgabe an Bund und Länder, ihre Haushaltsdefizite nicht durch die Aufnahme von Krediten auszugleichen, sei eine verfassungsrechtliche Errungenschaft.
“Deswegen sollten wir aus meiner Sicht die Schuldenbremse weder abschaffen, noch sollten wir sie schleifen. Wir sollten sie einfach einhalten”, bekräftigte Rhein. In Notlagen habe sie sich als flexibles Instrument erwiesen.
“Ich bin bereit, darüber zu diskutieren, sobald eine Situation eintritt, in der wir im wahrsten Sinne des Wortes in einer Notlage sind und in der wir mit den derzeitigen Instrumenten nicht hinkommen”, erläuterte Rhein. Dies sehe er aktuell nicht.
In der derzeitigen Haushaltsdebatte müsse die Bundesregierung ihre Prioritäten formulieren, forderte der hessische Regierungschef. Die Ampelkoalition habe ja die ein oder andere schwierige Situation selbst verursacht, etwa mit der Einführung des Bürgergeldes und dessen Erhöhung zum 1. Januar um zwölf Prozent. “Das kostet sehr viel Geld”, mahnte Rhein.
Die Anhebung des Bürgergeldes habe für die Länder enorme Auswirkungen, erläuterte er mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Abstandsgebot zwischen Grundsicherung und unterster Beamtenbesoldung vorgibt. “Das hat dazu geführt, dass wir damit begonnen haben, die Beamtenbesoldung zu reparieren, mit jeweils plus drei Prozent in den ersten beiden Schritten”, erklärte Rhein.
Das mache im Landeshaushalt dauerhaft rund 540 Millionen Euro pro Jahr aus. “Und das sind nur die ersten Schritte zur Reparatur der Beamtenbesoldung”, sagte Rhein. Diese Summe sei im hessischen Haushalt von 35 Milliarden Euro wirklich spürbar. “Jede Anhebung des Bürgergeldes hat entsprechende Folgen”, erklärte er.
Als Folge des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichts befürchtet Rhein auch neue Diskussionen um Co-Finanzierungen zwischen Bund und Ländern etwa bei der Agrarförderung. Aber: “Erst wenn die Ampel wirklich präzise sagen kann, was sie plant, was sie will und wo die Reise hingeht, lässt sich auch für Hessen die entscheidende Frage beantworten: Welche finanziellen Folgen hat das Urteil für unseren Haushalt?” Hessen sei von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht unmittelbar betroffen, da das Land keine eigenen Sondervermögen mehr hat.
Das Karlsruher Gericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds – ein Sondervermögen des Bundes – im Nachtragshaushalt 2021 für unzulässig erklärt. Damit fehlen dem Fonds 60 Milliarden Euro an Krediten.
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