Stand: 08.06.2021 15:09 Uhr
Angesichts niedriger Corona-Zahlen hat der rot-grüne Hamburger Senat am Dienstag weitere Lockerungen angekündigt. Sie sollen ab 11. Juni gelten.
Unter anderem können sich ab Freitag im Freien wieder bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Landespressekonferenz sagte. In Innenräumen bleibt es hingegen zunächst unverändert bei maximal fünf Personen. “Außen ist es deutlich weniger riskant als innen, deswegen diese Beschränkung auf den Außenbereich”, erklärte Tschentscher. In beiden Fällen werden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mitgerechnet.
Sommerdom geplant
Tschentscher sagte, dass es wieder einen Sommerdom auf dem Heiligengeistfeld geben soll. Es werde weniger Schaustellerinnen und Schausteller als gewohnt und ein besonderes Hygienekonzept geben. “Aber immerhin ein Volksfest auf dem Heiligengeistfeld”, so Tschentscher. Über eine Öffnung des traditionsreichen Fischmarkts werde im nächsten Schritt entschieden, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD).
Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen möglich
Die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen soll auf 100 Menschen in Räumen und bis zu 500 unter freiem Himmel erhöht werden. Voraussetzung sind eine Testpflicht, feste Plätze, eine Kontaktnachverfolgung und das Tragen einer medizinischen Maske. Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen können in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungsort und nach Einzelfallprüfung auch mit mehr als 650 zuschauenden Personen durchgeführt werden. In Kultureinrichtungen ist die Anordnung der festen Sitzplätze im sogenannten Schachbrettmuster möglich. Zwischen allen besetzten Sitzplätzen muss rechts, links, davor und dahinter jeweils ein Platz frei sein.
Hotels: 100 Prozent Auslastung möglich
Tschentscher kündigte an, dass Hotels und andere Beherbergungsbetriebe wie Hostels und Campingplätze wieder zu 100 Prozent belegt werden können. Bisher durften sie nur zu 60 Prozent belegt werden. Auch Veranstalter von Stadt- und Hafenrundfahrten dürfen ab Freitag ihre Kapazitäten wieder vollständig nutzen. In offenen Doppeldeckerbussen oder Barkassen entfällt zudem der Nachweis eines negativen Corona-Tests.
AUDIO: Hamburg lockert weitere Corona-Regeln (1 Min)
Lockerungen in den Bereichen Sport und Musik
Weitere Lockerungen gibt es im Sport sowie bei Chor- und Blasmusikproben in Innenräumen. Sport ist den Angaben zufolge mit bis zu 30 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter den bekannten Auflagen wie Kontaktnachverfolgung und Testpflicht möglich. Chorproben dürfen im Freien und in geschlossenen Räumen stattfinden. Für diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein Sonderabstand von 2,5 Metern zwischen den Musizierenden. Sofern Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als Auflage.
Prostitution unter Auflagen erlaubt
Außerdem wird Prostitution unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt. Hierzu zählen unter anderem ein Alkoholverbot, eine vorherige Anmeldung, ein negativer Corona-Test sowie die medizinische Maskenpflicht. Auch Saunen, Dampfbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen.
Keine Öffnungsperspektive für Clubs
Auf eine Öffnung warten müssen hingegen weiterhin Clubs, Diskotheken und andere Tanzlokale. Eine Öffnungsperspektive für sie gab Tschentscher nicht. “Es ist gut, dass die jungen Leute das Leben an der frischen Luft genießen.” Abstandsloses und ausgelassenes Feiern an öffentlichen Plätzen, wie jüngst im Schanzenviertel, in Winterhude oder dem Stadtpark, sei aber weiterhin verboten, denn es sei zu riskant. Deshalb müssten örtlich begrenzt geltende Alkoholverbote an den Hotspots auch aufrechterhalten werden.
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